Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung Gammelby |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Liess |
Status: | Pausiert (Überarbeitung und Neuvorlage) |
Eingereicht: | 16.09.2019, 11:07 |
A2: Ladestrom für Kreuzfahrtschiffe
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Der Kreisverband beantragt zum nächsten Landesparteitag:
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird beauftragt, soweit dies im
Rahmen ihrer Kompetenzen möglich ist, auf die Landesregierung dahingehend
einzuwirken, dass Kreuzfahrtschiffe verpflichtet werden, in allen Hafenstädten
Schleswig-Holsteins ab 2021 - während ihrer Hafenaufenthalte - ihre
Stromversorgung nur noch mit Landstrom zu generieren.
Diese für aktiven Klimaschutz unabdingbar notwendige Maßnahme ist von enormer
Wichtigkeit und damit mehr als Symbolpolitik. Der zügige und weitreichende
Ausbau der notwendigen Infrastruktur setzt auch den Einsatz von nennenswerten
Haushaltsmitteln voraus. Daher sollten nennenswerte Finanzmittel, mit dem für
die Umsetzung geeigneter Maßnahmen der betroffenen Städte gefördert werden, im
Zuge der Haushaltberatungen 2020 ff. in den Landeshaushalt eingestellt werden.
Begründung
Wir alle wissen, dass bis heute die meisten Kreuzfahrtschiffe während sie in den Häfen liegen, ihren enormen Stromverbrauch generieren, indem sie ihre Dieselmotoren weiter laufen lassen. Dies, obwohl die Städte vereinzelt sogar schon für viel Geld Landstromanlagen installiert haben. Die Reedereien begründen dies mit den hohen Stromkosten. Aufgrund der hohen EEG-Umlage sei es für sie eben billiger, den Strom mit eigenem Schweröl und nicht über Landstrom zu generieren.
Während einer Liegezeit von 10 Stunden verbraucht ein mittelgroßes Kreuzfahrtschiff rund 50 Tonnen Schweröl für die Stromproduktion. Das entspricht etwa dem Tagesverbrauch von 25.000 Dieselautos, die durchschnittlich 30 km fahren. Hinzu kommt, dass die Schiffe ein Vielfaches der Stickoxide und Feinstaubpartikel ausstoßen, da von den Schiffen bei der Verbrennung schlechter gefiltert wird.
Geredet wird viel, getan wird wenig. Es kann nicht angehen, dass die Reedereien frei darüber entscheiden können, ob und wann sie mit ihren Kreuzfahrtschiffen, mit denen sie Millionenumsätze machen, unsere Städte und unsere Luft verschmutzen. Genauso wenig kann es angehen, dass diese Reedereien diktieren, wann und unter welchen Umständen sie möglicherweise gewillt sind, für ihre Anlagezeit Landstrom zu nutzen.
Es ist daher dringend nötig, die Reedereien zu verpflichten, Ihren Strombedarf über Landstrom zu generieren. D.h. nach einer realistischen Übergangszeit von maximal 2 Jahren müssen alle Kreuzfahrtschiffe, die Häfen in S-H ansteuern, technisch für Landstrom auf- oder umgerüstet sein.
Es reicht nicht aus, die Landstromanlagen anzubieten. Beispielsweise wurde am Kreuzfahrtterminal Hamburg-Altona für 40 Schiffe eine Anlage gebaut, aber nur ein Kreuzfahrtschiff nutzt diese Landstromanlage. Die anderen 39 Schiffe nutzen lieber ihre Schwerölgeneratoren. Auch die neu installierte Landstromanlage in Kiel wird bisher nur von der Oslo-Fähre genutzt.
Im Gegenzug müssen sich das Land und die Städte dazu verpflichten, binnen gleicher Zeit entsprechende Landstromanlagen zu installieren.
Ob es sinnvoll ist, die Senkung der EEG-Umlage für die Strompreise der Kreuzfahrtschiffe eventuell abzusenken, ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen.
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